Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Website hat sich verpflichtet, die Zugänglichkeit für alle Nutzer zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, ein inklusives und benutzerfreundliches digitales Umfeld in Übereinstimmung mit den Richtlinien des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen des öffentlichen Sektors (im Folgenden Königliches Dekret 1112/2018 vom 7. September) zu schaffen.

Stand der Einhaltung:

Diese Website bemüht sich um die Einhaltung des Königlichen Dekrets 1112/2018 vom 7. September. Aufgrund des dynamischen Charakters der Inhalte und der Vielfalt der Technologien ist es jedoch möglich, dass einige Elemente nicht zu jeder Zeit vollständig den Standards für Barrierefreiheit entsprechen.

Maßnahmen zur Gewährleistung der Zugänglichkeit

  • Design und Struktur der Website unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit.
  • Implementierung von Tastaturnavigation und Tastenkombinationen, um die Nutzung der Website zu erleichtern.
  • Angemessener Kontrast zwischen Textelementen und ihrem Hintergrund.
  • Verwendung klarer und einheitlicher Überschriften zur Gliederung des Inhalts.
  • Sicherstellen, dass der Inhalt verständlich und lesbar ist.

Wenn Sie auf unserer Website Probleme mit der Zugänglichkeit haben oder Kommentare und Vorschläge zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit machen möchten, kontaktieren Sie uns bitte über unseren Kontaktbereich auf der Website. Wir bemühen uns, Ihre Bedenken zu untersuchen und zeitnah zu beheben.

Diese Erklärung zur Zugänglichkeit wurde zuletzt am 5.11.2025 aktualisiert.